Republik Litauen
Privačių elektromobilių įkrovimo prieigų įrengimas
Das vom Energieministerium der Republik Litauen initiierte Projekt wird im Rahmen des Programms „New Generation Lithuania“ als Teil des Entwurfsplans für den wirtschaftlichen Aufschwung und den Aufbau von Resilienz umgesetzt. Es wird durch das Instrument der Europäischen Union für den wirtschaftlichen Aufschwung und den Aufbau von Resilienz „NextGenerationEU“ finanziert (mit einer zusätzlichen nationalen Haushaltszuweisung von 389,951.31 €). Besuchen Sie die Website der litauischen Energieagentur: Litauische Energieagentur.
Ziel: Ziel ist es, den Mangel an privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu beheben, indem die Installation von Ladestationen mit Standard- und mittlerer Leistung in der Nähe von Privathäusern und Wohnungen finanziert wird. Darüber hinaus soll dieses gemeinsame Projekt Bedingungen schaffen, unter denen Anwohner Elektrofahrzeuge an ihren Arbeitsplätzen aufladen können. Weitere Informationen zur Installation privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge finden Sie unter: Installation privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Installationsorte: Kauf und Installation (oder gesetzliches Leasing) neuer privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge, d. h. Kauf einer oder mehrerer Ladestationen oder Stationen mit einem oder mehreren Zugangspunkten an einzelnen Wohnhäusern, in Gärten, Innenhöfen von Mehrfamilienhäusern, auf Parkplätzen und in Garagen, an Beleuchtungsinfrastrukturen oder an Arbeitsplätzen (Unternehmen, Institutionen, Organisationen).
Umsetzungszeitraum: 44 Monate (September 2022 – März 2026); Letzte Aktualisierung: Der Kauf und die Installation der Ausrüstung dürfen nicht vor dem 1. April 2023 erfolgen.
Fördermenge: 53,200 (Anzahl der in Privathäusern und Gärten installierten und in Betrieb genommenen Ladestationen für Elektrofahrzeuge)
Gesamtes Förderbudget: 44,942,457.71 € (Mittel aus dem litauischen Konjunktur- und Resilienzplan der neuen Generation)
Leistungs- und Mengenbedarf: Mehrfachinstallationen zulässig, bis 22 kW für natürliche Personen und bis 44 kW für juristische Personen.
Dynamisches Lastenausgleichssystem: Optional für natürliche Personen, obligatorisch für juristische Personen.
Sonstige Anforderungen: Die Ausrüstung muss neu und unbenutzt sowie stoßfest, wasser- und staubdicht sein.